Der Betriebsrat ist das Tor der Belegschaft zur Beteiligung an betrieblichen Entscheidungen des Arbeigebers. Die Wahl des Betriebsrats ist jedoch mit diversen Stolpersteinen gepflastert. Von der Entscheidung über das richtige Wahlverfahren (vereinfacht oder normal) bis zur Einhaltung der vielzähligen Wahlvorschriften aus dem BetrVG und der WO, die Durchführung der Wahl ist sowohl in organisatorischer als auch in rechtlicher Hinsicht ein aufwändiger und anspruchsvoller Vorgang für alle Beteiligten.
Da die Betriebsratswahl selber auch nach Durchführung der Wahl noch (u.a.) durch den Arbeitgeber angefochten werden kann oder in Ausnahmefllen sogar nichtig ist, erfordert sie ein genaues Arbeiten des Wahlvorstands.
Wir unterstützen Sie bei
- der kompletten Durchführung der Betriebsratswahl,
- bei allen rechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Betriebsratswahl.