Überspringen zu Hauptinhalt

Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Standards für eine gute und angemessene Leitung und Überwachung von Unternehmen einzuhalten. Was früher nur für börsennotierte Unternehmen verpflichtend war, wird heute weitgehend als Ausdruck der „Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit“ von Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien gesehen.

Wichtige Regelungen

Die Prinzipien der Corporate Governance sind dabei derart überzeugend, dass sie mittlerweile auch in Non Profit Unternehmen und solchen der öffentlichen Hand gelten.

Gute Corporate Governance geht einher mit einer nachhaltig ausgerichteten, transparenten, verantwortlichen und effizienten Unternehmensführung. Hierzu müssen Strukturen geschaffen, überarbeitet und regelmäßig überprüft werden. Erforderlich ist eine ganzheitliche Implementierung.

Die Telekanzlei Lindow und Partner unterstützt Sie in diesen Prozessen

Wir verfügen im Bereich der Corporate Governance über langjährige Erfahrungen. So kann Rechtsanwalt Lindow allein in den letzten zehn Jahren auf Trainings mehrerer Hundert Aufsichtsratsmitglieder zum Thema zurückblicken.

  • Beratung und Schulung von Aufsichtsrat und Geschäftsleitung
  • Implementierung von Corporate Governance Strukturen
  • Risikomanagement inkl. Contract- und Claimmangement
  • Anwaltliche Unterstützung in Compliance
An den Anfang scrollen