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Betriebsvereinbarungen sind entweder erzwingbar oder freiwillig. Sie gehören zu den Hauptinstrumenten des Betriebsrats bei der Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte.

Gegenstand einer Betriebsvereinbarung

Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann jede Materie sein, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Doch auch viele weitere Themen lassen sich durch eine Betriebsvereinbarung einer konstruktiven gemeinsamen Lösung im Betrieb zuführen.

Betriebsvereinbarungen werden insbesondere gerne zu den Themen Arbeitszeitgestaltung, Aufstellung von Urlaubplänen, bei der Einführung neuer Technologien im Unternehmen, der sog. Compliance („Rechtstreue“) und bei der betrieblichen Lohngestaltung, abgeschlossen. Doch auch der Gesundheitsschutz, die Prävention, Schutz vor Burn-Out durch Leistungsverdichtung u.ä. sind typische Felder.

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