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Das Tarifrecht modifziert zum einen das Arbeitsverhältnis der tariflich gebundenen Arbeitnehmer. Zum anderen enthalten tarifliche Normen zumeist Rechte und Pflichten die der Betriebsrat im Rahmen seiner Tätigkeit zu berücksichtigen hat.

Die größte praktische Relevanz hat das Tarifrecht für den Betriebsrat bei der Ausübung seiner Mitbestimmungsrechte im Rahmen des BetrVG. So ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats regelmäßig ausgeschlossen, wenn die gegenständliche Materie bereits durch einen Tarifvertrag geregelt wird. Die Frage, ob eine tarifliche Regelung die Sperre des Tarifvorbehalts bzw. Tarifvorrangs auslöst, ist von größter Relevanz für den Betriebsrat. Denn alle Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, die ohne Beachtung der Sperre getroffen werden, sind stets unwirksam. Ob eine tarifliche Regelung jedoch tatsächlich eine Regelungssperre für den Betriebsrat auslöst, ist eine mitunter schwer zu beurteilende rechtliche Frage die einer genaueren Betrachtung der tariflichen Regelung bedarf. So muss etwa bei der Überlegung einer Regelung zur Einführung von Arbeitszeitmodellen stets der tarifliche Rahmen erkannt und berücksichtigt werden. Um Rechtssicherheit mit Blick auf die Mitbestimmung des Betriebsrats zu erhalten ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts meist unerlässlich.

Aber auch im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten sind tarifliche Regelungen zu beachten. So stellt sich etwa im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG häufig die Frage, ob die jeweilige Einzelmaßnahme nicht etwa gegen einen Tarifvertrag verstößt und der Betriebsrat deshalb die Zustimmung gem. § 99 II BetrVG verweigern sollte. Insbesondere im Bereich der Ein- bzw. Umgruppierung von Mitarbeitern bei Vorliegen eines tariflichen Entgeltsystems ist dies eine komplexe Frage. Wird die Zustimmung verweigert, landet der Sachverhalt häufig vor dem Arbeitsgericht, da der Arbeitgeber sich von diesem die Zustimmung ersetzen lassen kann. Hier bedarf es in jedem Fall der rechtlichen Unterstützung durch einen Anwalt.

Die Telekanzlei Lystander ist seit über 25 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich KI-Compliance tätig. Wir beraten unsere Mandanten vor Ort – bundesweit und europaweit.

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