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Betriebsvereinbarungen sind entweder erzwingbar oder freiwillig. Sie gehören zu den Hauptinstrumenten des Betriebsrats bei der Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte.

Gegenstand einer Betriebsvereinbarung

Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann jede Materie sein, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht. Doch auch viele weitere Themen lassen sich durch eine Betriebsvereinbarung einer konstruktiven gemeinsamen Lösung im Betrieb zuführen.

Betriebsvereinbarungen werden insbesondere gerne zu den Themen künstliche Intelligenz, Arbeitszeitgestaltung, Aufstellung von Urlaubplänen, bei der Einführung neuer Technologien im Unternehmen, der sog. Compliance („Rechtstreue“) und bei der betrieblichen Lohngestaltung, abgeschlossen. Doch auch der Gesundheitsschutz, die Prävention, Schutz vor Burn-Out durch Leistungsverdichtung u.ä. sind typische Felder.

Wir von der Telekanzlei, haben durch langjährige Praxis in Verhandlung, Ausarbeitung und Verfassung von Betriebsvereinbarungen bereits die unterschiedlichsten Situationen und Themen erfolgreich bearbeitet. Wir stehen Ihnen mit einem Team von erfahrenen Rechtsanwälten beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne.

Die Telekanzlei Lystander ist seit über 25 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich KI-Compliance tätig. Wir beraten unsere Mandanten vor Ort – bundesweit und europaweit.

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