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Die Telekanzlei ist seit über 25 Jahren im Arbeitsrecht etabliert. Deshalb blicken wir auf eine langjährige Erfahrung zurück und üben unseren Beruf mit Begeisterung und großem fachlichen Know-how aus.

Ob es um Sozialpläne, Interessenausgleich, Einigungsstellen, Betriebsvereinbarungen oder die Prozessvertretung im Individual und Kollektivarbeitsrecht geht: Wir sind für Sie da. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über unser Portfolio. Auch wenn Sie Ihr konkretes Anliegen dort nicht auf den ersten Blick finden: sprechen Sie uns gern an und überzeugen sich selbst von unserer Kompetenz auch zu Ihrer Fragestellung.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarungen sind entweder erzwingbar oder freiwillig. Sie gehören zu den Hauptinstrumenten des Betriebsrats bei der Durchsetzung seiner Mitbestimmungsrechte.

Datenschutz: Nur wenige Themen polarisieren derzeit so sehr wie dieses. Im Zeitalter von Computern, Smartphones, Internet, Apps, Biometrie und Cloud wird der Wunsch des Einzelnen nach „Privacy“, egal ob privater oder beruflicher Art, immer größer. Auch Fragen des sog. Beschäftigten Datenschutzes treten immer mehr in den Vordergrund.

Sozialpläne und Interessenausgleiche gehen mit einer schwierigen Ausgangssituation im Unternehmen oder Betrieb einher. Betriebsänderungen sind immer mit großen Veränderungen nicht nur im betrieblichen Umfeld verbunden. Sie betreffen immer auch die beteiligten Menschen. Betriebsänderungen bedürfen daher eines entsprechend sensiblen Umgangs.

Die Gestaltung von Arbeitszeiten, Dienst und Schichtplänen, aber auch die Einführung von Gleitzeitmodellen und Vertrauensarbeitszeit Systemen in Unternehmen ist eine der Kernaufgaben in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

In vielen Gesprächen mit Betriebsräten hören wir die folgende Aussage: „Europa ist eine Bühne, die wir nicht verstehen, aber wir wissen, dass wir jetzt mit der Unternehmensleitung auf Augenhöhe kommen müssen, wenn wir zukünftig bei länderübergreifenden Entscheidungen mitreden wollen“. Europa verstehen und als EBR oder als SEBR Einfluss nehmen. Dabei helfen wir Ihnen.

Viele Arbeitnehmer werden in ihrem betrieblichen Umfeld immer wieder mit Situationen konfrontiert, bei denen juristischer Rat unerlässlich ist. Ob es um Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz geht, die richtige Anwendung des Urlaubsgesetzes oder sogar um Kündigungen – die juristischen Fallstricke können Nachteile bergen, die für den einzelnen Arbeitnehmer gravierende Folgen haben können.

Nicht nur in der betriebsverfassungsrechtlich verankerten sozialen Mitbestimmung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, bestimmte Themen auf die Tagesordnung zu setzen und diese gegebenenfalls mit Hilfe einer Einigungsstelle durchzusetzen.

Geht es vor das Arbeitsgericht, zählt die prozessrechtliche Expertise. Wir verfügen über die erforderliche fachliche Kompetenz, um Ihre arbeitsgerichtliche Streitigkeit effizient und professionell zu einem guten Ergebnis zu bringen. Als Rechtsanwälte können wir Sie vor jedem Arbeitsgericht in Deutschland vertreten.

Die Telekanzlei Lystander ist seit über 25 Jahren in den Bereichen Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie im Bereich KI-Compliance tätig. Wir beraten unsere Mandanten vor Ort – bundesweit und europaweit.

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